Kaufs- und Besuchsbedingungen

Veranstalter

Die Ladies Night wird vom gemeinnützigen Verein Fesch in Pink e.V. (nachfolgend „Verein“) in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Neubiberg durchgeführt. Beide wirken im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben an der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung mit.

Die Besuchsregeln gelten im Namen des Hausrechts. Die kaufvertraglichen Bedingungen werden vor Abschluss des Kaufvertrags zugänglich gemacht und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in den Kaufvertrag einbezogen.

1. Vertragspartner und Vertretung

Verkäuferin eines Artikels ist ausschließlich die jeweilige Einlieferin (nachfolgend: „Verkäuferin“). Der Verein handelt bei Abschluss und Abwicklung des Kaufvertrags als Vertreter im Namen und für Rechnung der Einlieferin (§ 164 BGB). Die Zuordnung erfolgt anhand der Artikel- und Verkäufernummer. Die Identität der Verkäuferin kann zur Vertragsabwicklung und zur Geltendmachung gesetzlicher Rechte beim Verein erfragt werden.

2. Gebrauchtware und Sachmängel

Die Artikel stammen überwiegend aus privatem Vorbesitz und können alters- und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren aufweisen. Sie können vor dem Kauf im zumutbaren Umfang besichtigt werden. Ein freiwilliges Umtausch- oder Rückgaberecht für mangelfreie Ware besteht nicht.

Soweit die Verkäuferin als Privatperson handelt, wird die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder soweit eine Haftung gesetzlich zwingend ist. Bei Verkäufen durch Unternehmerinnen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Verein übernimmt keine eigene kaufvertragliche Sachmängelhaftung; Ansprüche wegen eigener Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

3. Kasse und Bezahlung

Der Verein nimmt Kaufpreise als Empfangsvertreter der jeweiligen Verkäuferin entgegen. Das Wechselgeld ist unmittelbar zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich zu melden. 

4. Zutritt und Hausordnung

Hunde und andere Haustiere sind in den Verkaufsräumen nicht gestattet; Assistenzhunde sind ausgenommen. Kinderwagen dürfen aus Sicherheits- und Platzgründen nicht in die Verkaufsräume mitgenommen werden. Männer haben keinen Zutritt zu den Umkleidekabinen. Fluchtwege sind stets freizuhalten und Anweisungen des Personals zu befolgen. Bei Verstößen kann der Zutritt verweigert oder ein Verlassen der Veranstaltung verlangt werden.

5. Haftung und Datenschutz 
Der Verein haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Ansprüche bleiben unberührt.

Personenbezogene Daten werden nach den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Soweit eine Videoüberwachung stattfindet, wird hierüber vor Betreten der überwachten Bereiche gesondert informiert. 

Änderungen der Kaufbedingungen bleiben vorbehalten.